Stundenlanges Warten am Gate, verpasste Anschlussflüge oder nächtliche Ankünfte – Flugverspätungen sind ärgerlich, kosten Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall Geld. Doch was viele Passagiere nicht wissen: In vielen Fällen steht ihnen eine finanzielle Entschädigung zu. Die EU hat klare Regeln geschaffen, die Fluggäste bei solchen Problemen schützen sollen.
Dieser Artikel erklärt, wann bei einem Flug verspätet Entschädigung gezahlt werden kann, was die Voraussetzungen sind und wie Sie am besten vorgehen.
Was gilt als „Verspätung“?
Maßgeblich ist nicht die Abflugzeit, sondern der Zeitpunkt, an dem das Flugzeug am Zielort die Türen öffnet. Erst wenn die Verspätung beim Ankommen mehr als drei Stunden beträgt, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung – vorausgesetzt, die Fluggesellschaft ist für die Verzögerung verantwortlich.
Die rechtliche Grundlage
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) gilt für:
- Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft
- Flüge, die in der EU landen, sofern sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden
Sie schützt Passagiere bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung und verpflichtet Fluggesellschaften unter bestimmten Bedingungen zu Ausgleichszahlungen.
Voraussetzungen für eine Entschädigung
Damit Sie bei einem Flug verspätet Entschädigung erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Flug kam mehr als drei Stunden verspätet am Zielort an
- Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht (z. B. Unwetter, Streik von Flughafendienstleistern, politische Unruhen)
- Die Buchung war nicht bereits verändert oder storniert worden
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Flugstrecke:
Flugstrecke | Entschädigung pro Person |
Bis 1.500 km | 250 € |
1.500–3.500 km | 400 € |
Über 3.500 km (außerhalb der EU) | 600 € |
Bei langen Strecken mit einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden kann die Entschädigung auf 50 % reduziert werden.
Anspruch auf Betreuung
Schon bei zwei Stunden Wartezeit haben Fluggäste Anspruch auf:
- Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen
- Zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail)
- Hotelübernachtung inklusive Transfer bei Nachtflügen oder großer Verspätung
- Rückerstattung des Ticketpreises bei Wartezeiten über fünf Stunden, wenn auf den Flug verzichtet wird
Diese Leistungen gelten unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Was tun bei Flugverspätung?
- Beweise sichern: Boarding-Pass, Buchungsunterlagen und Fotos der Anzeigetafel
- Ankunftszeit dokumentieren: Zeitpunkt, an dem das Flugzeug die Türen am Gate öffnet
- Grund der Verspätung erfragen: schriftlich bestätigen lassen, wenn möglich
- Anspruch geltend machen: direkt bei der Fluggesellschaft oder mithilfe eines spezialisierten Dienstleisters
Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre.
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen keine Entschädigung gezahlt werden muss:
- Naturkatastrophen oder extremes Wetter
- Streiks von Flughafenpersonal oder Fluglotsen
- Sicherheitsrisiken oder politische Instabilität
- Medizinische Notfälle an Bord
- Vogelschlag oder andere äußere Einwirkungen
Trotzdem bleibt der Anspruch auf Betreuung bestehen.
Fazit
Eine Flugverspätung ist ärgerlich – aber sie muss nicht folgenlos bleiben. Dank der EU-Fluggastrechte haben Sie bei einem Flug verspätet Entschädigung häufig Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 €. Entscheidend sind die Länge der Verspätung, die Flugdistanz und die Ursache. Informieren Sie sich gut, bewahren Sie Ihre Unterlagen auf und machen Sie Ihr Recht geltend.